Berufshaftpflicht für Ärzte (BHV)

Durch lückenhafte Dokumentation, Leichtsinn oder gar eine falsche Diagnose kann jeder Arzt im Handumdrehen in einen juristischen Fall verwickelt werden. Um Ärzte hinsichtlich dieser Themen abzusichern, verpflichten die Bundesärzteordnung, die Heilberufsgesetze und die Standesvorschriften jeden, der eine ärztliche Tätigkeit ausübt, dazu, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. 

 

Grundlegendes zur Berufshaftpflicht für Ärzte 

Der rechtliche Grundsatz besagt, dass jeder, der einen Schaden verursacht, mit seinem Privatvermögen für diesen haftet. Da jeder Fehler im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit sehr teuer werden kann, ist es für jeden, der diese Tätigkeit ausübt, unerlässlich, sich entsprechend zu versichern.  

Als Arzt haftet man für Gesundheitsschäden, die daraus resultieren, dass man einen Behandlungsfehler begeht und somit den Pflichten aus dem Behandlungsvertrag nicht Folge leistet. Hierbei muss ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Fehler durch den Arzt begangen werden. Eine Berufshaftpflicht für Ärzte deckt Schäden ab, die im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit entstehen. Der Versicherer prüft die Rechtslage und sorgt dafür, dass Ansprüche des Geschädigten, die sich als haltlos erweisen, abgewiesen werden. Außerdem sorgt er dafür, dass im Fall einer berechtigen Schadensersatzforderung der geforderte Betrag von der Versicherung geleistet wird, wodurch der Arzt vor finanziellen Verlusten bewahrt wird.  

Für Ärzte geht die ausgeführte Tätigkeit oftmals über die Arbeitszeit hinaus, da sie auch außerhalb ihrer Dienstzeiten dazu verpflichtet sind, Menschen in Not zu helfen. Ebenso wie Behandlungen im Notfall zählen auch ärztliche Dienstleistungen im Freundes- und Verwandtenkreis zum sogenannten ärztlichen Restrisiko, das im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte mit abgedeckt wird.  
 

Berufshaftpflicht für Ärzte in allen Lebenslagen 

Dass eine medizinische Angelegenheit juristische Folgen nach sich zieht, kann sowohl angestellte Ärzte als auch Studierende, Rentner und niedergelassene Ärzte betreffen. 

Bereits als Student kann der Fall eintreten, dass dem Studierenden etwas vorzuwerfen ist, das ihn haftbar macht. Zwar ist die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende nicht verpflichtend, doch sie ist durchaus sinnvoll, da auch Studierende bereits mit ihrem Privatvermögen haften. Vor allem zu Beginn der Ärztelaufbahn können Fehler unterlaufen, die eine Haftung zur Folge haben.  

Als niedergelassener Arzt ist eine Berufshaftpflicht für Ärzte unumgänglich, da in diesem Fall nicht nur für eigen verschuldete Schäden gehaftet werden muss, sondern auch für solche der Angestellten. Somit haben Ärzte mit einer eigenen Praxis eine Vielzahl an Haftungsrisiken, gegen die sie ausreichend versichert sein sollten.  

Auch angestellte Ärzte profitieren von den Vorteilen einer Berufshaftpflichtversicherung. Zum einen können gewisse Umstände dazu führen, dass sie von ihrem Arbeitgeber in Regress genommen werden können, nachdem ihnen ein Fehler unterlaufen ist. Zum anderen sind angestellte Ärzte auch dann dazu verpflichtet, Menschen in Not zu helfen, wenn sie nicht an ihrer Arbeitsstelle im Einsatz sind. Eine Berufshaftpflicht für Ärzte schützt zu jederzeit, egal ob im privaten Umfeld oder am Arbeitsplatz. 

Wer denkt, dass er im Rentenalter keine Berufshaftpflicht für Ärzte benötigt, liegt falsch. Nicht selten kommt es vor, dass ehemalige Patienten auch nach Jahren noch Schadensansprüche geltend machen. Zusätzlich bietet die Berufshaftpflichtversicherung Schutz bei ärztlichen Tätigkeiten, die beispielsweise im privaten Umfeld oder bei Unfällen ausgeübt werden. 

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte unverzichtbar, weshalb es sich empfiehlt, sich bereits zu Beginn des Medizinstudiums über eine solche Versicherung zu informieren. Melden Sie sich bei uns für eine ärztespezifische Beratung, um im Schadensfall bestmöglich abgesichert zu sein.